Produkt "Hilfen bei Pflegebedürftigkeit"

Produktnummer: 050104
Produktbezeichnung: Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
Produktgruppe: Hilfen in besonderen Lebenslagen
Produktbereich: Soziale Leistungen
Produktbeschreibung: Bedarfsorientierte Gewährung finanzieller Hilfen bei ambulanter, teil- und vollstationärer Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe- (SGB XII) sowie die Gewährung von Pflegewohngeld nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG NRW). Dazu zählen neben dem Pflegegeld auch die Kosten für einen Pflegedienst und die Heimpflegekosten sowie Investitionskosten für teilstationäre (Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege) und für ambulante Pflegedienste, nach §§ 61 ff Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) einschließlich Verordnungen, Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), APG NRW i. V. m. ambulanter Pflegeförderverordnung (AmbPFFV), Pflegefördereinrichtungsverordnung (PflFEinrVO) und der Durchführungsverordnung (APG DVO NRW). Mit Wirkung zum 01.01.2017 ist das Anerkennungsverfahren für Angebote zur Unterstützung im Alltag (gemäß AnFöVO / §45 B SGB XI) durchzuführen. Die ungedeckten Kosten der vollstationären Pflege für Bürger und Bürgerinnen bis zum Alter von einschl. 64 Jahren trägt der Landschaftsverband Rheinland. Die ungedeckten Kosten der Pflege für die über 65-jährigen trägt die Stadt Duisburg. Das Pflegewohngeld trägt die Stadt Duisburg zu 100 % für alle Altersgruppen der vollstationär pflegerisch versorgten Menschen. Pflegeversicherte Personen erhalten entsprechende Leistungen von ihrer Pflegekasse.

Ergebnis Tabelle

Ergebnis-Typ

Aufwendungen

Erträge

Veränderung der Aufwendungen

Veränderung der Erträge