Produkt "Behinderungsnachweise"
Produktnummer: 050107
Produktbezeichnung: Behinderungsnachweise
Produktgruppe: Hilfen in besonderen Lebenslagen
Produktbereich: Soziale Leistungen
Produktbeschreibung: Nach Aufklärung des Sachverhaltes werden auf Grundlage der §§ 2 und 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Behinderung und der Grad der Behinderung (GdB) durch Bescheid festgestellt. Die
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt ab einem Grad der Behinderung von 50. Das Produkt umfasst auch die Ausstellung von Beiblättern zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, sowie die
telefonische und persönliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht.
Weiter werden Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide im Schwerbehindertenrecht bearbeitet.
Nach dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW -Eingliederungsgesetz- erstattet das Land Nordrhein-Westfalen für den
fachbezogenen Sachaufwand (Beweiserhebungskosten) pro Fall (Erstanträge, Änderungsanträge, Nachprüfungen und Widersprüche) einen Pauschbetrag.
Ergebnis Tabelle
Ergebnis-Typ |
---|