Produkt "Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen"

Produktnummer: 060106
Produktbezeichnung: Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Produktgruppe: Plätze in Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege
Produktbereich: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produktbeschreibung: Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Duisburger Kindertageseinrichtungen unterstützt Familien bei der Erziehung ihrer Kinder, fördert diese und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit der Eltern. Das Jugendamt ist für die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Geburtstag des Kindes gemäß den Vorgaben des § 24 Sozialgesetzbuch VIII verantwortlich und wird dabei von kirchlichen und freien Trägern unterstützt. Neben den zur Zeit 80 städtischen Kindertageseinrichtungen gibt es 119 weitere Einrichtungen freier und kirchlicher Träger, die Betriebskostenzuschüsse für ihre Arbeit erhalten. Es werden Betreuungsangebote für 3 bis 6 jährige Kinder (auch behinderte Kinder), für Kinder unter 3 Jahren und Schulkinder in den durch das Kinderbildungsgesetz vorgegebenen Strukturen vorgehalten. Die Bildungsarbeit in den Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes und der Bildungsvereinbarungen Nordrhein-Westfalen. Dabei steht die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in den Tageseinrichtungen in der Kontinuität der Bildungsprozesse, die im frühen Kindesalter beginnen, orientiert sich am Wohl des Kindes und fördert die Persönlichkeitsentfaltung in kindgerechter Weise. Die Kinder werden insbesondere in den sensorischen, motorischen, emotionalen, ästhetischen, kognitiven, sprachlichen und mathematischen Entwicklungsbereichen begleitet und gefördert. Die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität ist Grundlage jedes Bildungsprozesses. Dabei finden geschlechtsspezifische, integrative und kulturelle Aspekte in der Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen besondere Berücksichtigung. Weitere Einzelheiten zur Betreuung von Kindern in Einrichtungen können dem Kindergartenbedarfsplan entnommen werden. Die Kinderbetreuung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune gemäß § 22 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit dem Kinderbildungsgesetz sowie dem Kindergartenbedarfsplan der Stadt Duisburg.

Ergebnis Tabelle

Ergebnis-Typ

Aufwendungen

Erträge

Veränderung der Aufwendungen

Veränderung der Erträge